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Kinderschutzrichtlinie

Wir verpflichten uns zum Schutz von Kindern

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Kinderschutzrichtlinie INTEGRA FILDER e.V.

INTEGRA

Wir verpflichten uns zum Schutz von Kindern

 

INTEGRA Filder e.V. bekennt sich voll und ganz zum gendergerechten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeder Form von Gewalt. Unsere Verantwortung und Pflicht ist, dass wir als Organisation – inklusive aller, die für uns und in unserem Namen tätig werden – Kinder und Jugendliche weder schädigen, missbrauchen noch andere Formen von Gewalt gegen sie ausüben oder sie jeglicher Form von Gewalt aussetzen.

Wir fördern Ansätze, Maßnahmen und kindgerechte Umfelder, die auf die spezifischen
Sicherheitsanforderungen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet sind und nehmen
Rücksicht auf ihre geschlechtlichen und anderen Identitäten. Wir tolerieren weder
Ungleichbehandlung, Diskriminierung noch Ausgrenzung und setzen uns aktiv dagegen ein.

Bei INTEGRA Filder e.V. stehen das Wohlergehen und die Interessen der Kinder und Jugendlichen immer an erster Stelle. Wir tragen dafür Sorge, dass alle, die für uns arbeiten oder mit uns zusammenarbeiten oder uns unterstützen, ihre schutzgebende Rolle verstehen und Verantwortung dafür übernehmen können. Wir halten diejenigen von uns fern, die ein Risiko für Kinder und Jugendliche darstellen und ergreifen strenge Maßnahmen gegen Mitarbeitende, Partner oder Besuchende, die Gewalt gegen Kinder der Jugendliche ausüben. Wir unterstützen die aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an ihrem eigenen Schutz.

 

INTEGRA Filder e.V. Richtlinie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

 

Tag für Tag haben festangestellte, ehrenamtliche und freiwillige Mitarbeitende von INTEGRA Filder e.V. Kontakt zu Kindern und Minderjährigen. Es ist unser Ziel, dass Mädchen und Jungen an allen Orten unserem Wirken, sei es hier in Filderstadt, der Region Stuttgart oder weltweit gleichberechtigt ihre Chancen wahrnehmen können. Auch in Notsituationen oder humanitären Krisen und Katastrophen. Das sind Anstrengungen, die wir jeden Tag unternehmen, damit diejenigen, die wir fördern wollen, geschützt sind, geschützt auch vor Übergriffen sexueller Art. Kinder sind besonders gefährdet durch Missbrauch und Ausbeutung, deshalb haben wir unsere Schutzstandards.

Alle Personen, die für uns tätig sind, müssen unserer Kinderschutzrichtlinie zustimmen, bevor sie bei uns mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Wichtig ist für uns, dass auch die Kinder und Jugendlichen ihre Rechte kennen und entsprechend reagieren können – deshalb werden sie über Beschwerdestellen informiert. Aber auch für uns, für alle Mitarbeitenden von INTEGRA Filder e.V. gilt die Internationale Kinderschutzrichtlinie, die sich dem Schutz von Kindern und Jugendlichen verpflichtet.

Schutz für alle

Die Diskussion um sexuelle Übergriffe und Missbrauch hat uns gezeigt, dass es wichtig ist, über Verfehlungen zu informieren. Das möchten wir hiermit tun: Wir bringen Fälle sofort zur polizeilichen Anzeige. Die Zusammenarbeit mit diesen Mitarbeitern oder Partnern wird sofort beendet.

Mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln müssen wir den Schutz, die Gesundheit und die Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen sichern, mit denen wir arbeiten und die zu uns kommen. Kein Kind, kein Jugendlicher, auch keine Erwachsenen oder unsere Mitarbeitenden selbst sollen sexuellen Übergriffen ausgesetzt sein. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel!

Mit unseren Richtlinien schützen wir nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern wir verurteilen auch sexuelle Ausbeutung und jede Form der sexuellen Gewalt.

Die Internationale Kinderschutzrichtlinie gilt für alle festen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden, Partner, assoziierte Einrichtungen und für alle Besucherinnen und Besucher von INTEGRA Filder e.V. .Sie gilt dem Schutz von Kindern und Jugendlichen im Alter bis 24 Jahre.

Wir werden regemäßig selbstkritisch auf unser Verhalten und unsere Schutzmaßnahmen sehen. Unser höchstes Gut ist die Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen und deren Familien, für die wir uns mit all unserer Kraft einsetzen.

Umsetzung der Kinderschutzrichtlinie: Umfeld und Zielsetzung

Ziel unserer Kinderschutzrichtlinie ist es, dass die Rechte der Kinder vor jeder Form von Missbrauch, Ausbeutung und Gewalt geschützt zu werden, umgesetzt und garantiert werden.
INTEGRA Filder e.V. akzeptiert keine Form des Missbrauchs oder der Ausbeutung von Kindern.

Die Kinderschutzrichtlinie muss von allen Ebenen und Gremien von INTEGRA Filder e.V. befolgt werden:

  • Mitglieder des Vorstands, Vereinsmitglieder, Mitarbeitende und Freiwillige, die bei INTEGRA Filder e.V. tätig sind
  • Kooperationspartner, assoziierte Partner, Dritte und Außenstehende, darunter auch Medienvertretende, Fachleute und alle anderen, die mit INTEGRA Filder e.V. und ihren Projekten in Kontakt kommen
  • Schulen, lokale Behörden, Verbände oder Gruppen, die in Partnerschaft mit INTEGRA Filder e.V. in Projekten mit direktem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Die oben aufgeführten Themen sollten sowohl in ihrem beruflichen als auch in ihrem privaten Leben mit der Richtlinie in Einklang stehen.

INTEGRA Filder e.V. setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein, indem sie die folgenden Maßnahmen ergreift:

Bewusstsein: INTEGRA Filder e.V. stellt sicher, dass alle ihre Mitglieder, einschließlich der Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Kooperationseinrichtungen und aller Funktionstragenden sich der Realität von Kindesmissbrauch und -ausbeutung und deren Folgen bewusst sind.

Prävention: Eines der Ziele von INTEGRA Filder e.V. ist die Verringerung des Risikos durch die Umsetzung und Nutzung guter Praktiken, die zur Schaffung einer sicheren Umgebung und zur Unterstützung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen bei uns führen.

Berichterstattung: INTEGRA Filder e.V. garantiert, dass alle Personen, die an den Projekten oder anderen Aktivitäten von INTEGRA Filder e.V. beteiligt sind, die Verfahren zur Anwendung von Gewalt gegen Kinder kennen und jedes potenzielle Risiko von Gewalt gegen Kinder melden.

Verantwortlichkeit und Sicherung

Die Verantwortung für die Umsetzung eines Systems zur Prävention und Bewältigung möglicher Missbrauchsfälle obliegt dem Vorstand von INTEGRA Filder e.V. Er hat die Aufgabe, die Reaktion auf Missbrauchsfälle oder mutmasslichen Missbrauch zu koordinieren, wobei er sich auf Beratende und Sachverständige der Fachstellen für Schutz von Kindern und Jugendlichen in Filderstadt, der Region Stuttgart und Baden-Württemberg stützen kann.

Die Überarbeitung der Richtlinien und Verfahren erfolgt auf interne Anfragen / Vorschläge hin, die per E-Mail an info@integra-bildung.de geschickt werden müssen. Die Überarbeitung kann auch als Folge einer Neufassung von nationalen oder regionalen Vorschriften erfolgen.

Rechtlicher Hintergrund und gültige internationale Bestimmungen

Diese Politik basiert auf den Prinzipien, die in den Artikeln der UN-Konvention über die Rechte des Kindes in Bezug auf den Kinderschutz dargelegt sind, und zwar:

Art. 9 (Trennung der Eltern);
Art.1 0 (Familienzusammenführung);
Art. 11 (unerlaubte Verbringung und Nichtrückgabe);
Art. 16 (Schutz der Privatsphäre);
Art. 19 (Schutz vor allen Formen von Misshandlung, Vernachlässigung oder fahrlässiger Behandlung und Ausbeutung);
Art. 20 (Schutz von Kindern, die ihrer familiären Umgebung beraubt sind);
Art. 21 (Adoption);
Art. 22 (Flüchtlinge);
Art. 23 (behinderte Kinder);
Art. 24 (Recht auf medizinische Hilfe und Gesundheitsversorgung);
Art. 25 (periodische Überprüfung der Behandlungen);
Art. 32 (wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern);
Art. 34 (sexuelle Ausbeutung von Kindern);
Art. 35 (Verkauf, Handel und Entführung);
Art. 37 (Schutz vor Folter, anderen grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen und willkürlicher Freiheitsberaubung);
Artikel 38 (bewaffneter Konflikt);
Artikel 39 (soziale Wiedereingliederung);
Artikel 40 (Jugendgerichte und Garantien für Kinder, gegen die ein Gerichtsverfahren läuft).

Andere Artikel, die sich nicht direkt auf den Schutz der Kinderrechte beziehen, aber dennoch sehr wichtig sind, um letztere umzusetzen, sind die folgenden:

Art. 2 (Diskriminierungsverbot);
Art. 3 (das Wohl des Kindes);
Art. 4 (Umsetzung der Rechte im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit);
Art. 5 (Entwicklung des Kindes und elterliche Unterstützung);
Art. 6 (Recht auf Leben);
Art. 7 (Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit);
Art. 8 (Schutz der Identität);
Art. 18 (gemeinsame Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Entwicklung des Kindes); Art. 26 (soziale Sicherheit und Sozialversicherung);
Art. 27 (Recht auf einen angemessenen Lebensstandard);
Art. 28-29 (Bildung);
Art. 31 (Recht auf Erholung und Freizeit).

Verfahren und Abläufe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Alle Mitarbeitenden und Freiwilligen, die für INTEGRA Filder e.V. arbeiten, sollen wenn sie der Organisation beitreten, eine Schulung erhalten und erklären, diese Richtlinie und die damit verbundenen Verhaltensrichtlinien für den Kinderschutz vollständig zu verstehen und umzusetzen.

Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensrichtlinien kann eine Disziplinarmaßnahme ergriffen werden, zusammen mit der Einschränkung einiger Pflichten oder der Beendigung jeglicher Art von Verträgen zwischen INTEGRA Filder e.V. und den Mitarbeitenden, Freiwilligen oder Partnereinrichtungen, die die Richtline verletzen.

Alle Organisationen und Gruppen, die mit INTEGRA Filder e.V. zusammenarbeiten und dabei direkt mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen in ihren Verträgen oder Vereinbarungen erklären, dass die Richtlinie umgesetzt werden soll und sie wissen, was zu tun ist, um einen Fall von Kindesmissbrauch zu melden.

Bestimmungen für Mitarbeitenden, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten

Mitarbeitende und Ehrenamtliche, die direkt mit Kindern arbeiten, erhalten eine spezifische Schulung zu Fragen der Misshandlung und des Missbrauchs, der Risiken und der Prävention und nicht zuletzt auch dazu, wie sie in ihrer Beziehung zu Kindern und Jugendlichen Grenzen setzen können.

Darüber hinaus kann von neuen Mitarbeitenden verlangt werden, vor der Unterzeichnung eines Vertrags zur bezahlten oder ehrenamtlichen Beschäftigung eine Bescheinigung über das Strafregister oder ein Führungszeugnis vorzulegen. Bei bereits bestehenden Verträgen kann ein entsprechender Nachweis verlangt werden.

Verminderung und Vermeidung von Risiken

  1. Mitarbeiter und Freiwillige sollten mit dem Ziel rekrutiert werden, das Engagement von INTEGRA Filder e.V. für den Kinderschutz umzusetzen. Bei Vorstellungsgesprächen werden die Motivation der sich Bewerbenden für die Arbeit mit Kindern und andere ethische Werte wie Ehrlichkeit, Nichtdiskriminierung, Zuverlässigkeit und Loyalität erfragt. Die Offenlegung von Referenzen kann verlangt werden.
  2. INTEGRA Filder e.V. verlangt von ihren Partnern, dass sie ihre Mission, ihre Werte und ihre gemeinsamen Strategien teilen.
  3. Die von INTEGRA Filder e.V. durchgeführte Außendarstellung sollte die Würde der Kinder respektieren. Bilder und Geschichten sollen so veröffentlicht werden, ohne das Wohl eines Kindes zu verletzen und nachdem die Eltern oder ein Erziehungsberechtigter die Erlaubnis dazu erteilt haben. Auf den Bildern sollten angemessen gekleidete und respektvoll dargestellte Kinder zu sehen sein, wobei ihre Würde nicht verletzt werden darf. Die Titel der Projekte sollten auf Ziele und Ergebnisse und nicht auf Verpflichtungen und Probleme eingehen. Partner und Gruppen, die mit INTEGRA Filder e.V. zusammenarbeiten, sollten sich auf dieses Regelwerk einigen.
  4. Schulung: INTEGRA Filder e.V. bietet den Mitarbeitern Schulungen zu Kinderrechten an, um eine produktive Debatte über die während der Schulung behandelten Themen zu fördern.
  5. Die Mitarbeitenden sollten sich an diese Richtlinie und den damit verbundenen Verhaltskodex von INTEGRA Filder e.V. halten und ein Kind entsprechend behandeln. Darüber hinaus sollten sich Journalisten, Sprecher oder jede andere Person, die mit Projekten von INTEGRA Filder e.V. zu tun hat, an diese Regeln halten.
  6. Politische Inhalte sollten mit Minderjährigen geteilt und ihnen erklärt werden, damit sie verstehen, was Misshandlung ist und was sie tun können, um sich zu verteidigen. Das Bewusstsein dafür ist der erste Schritt, um sich selbst und ihre Altersgenossen wirksam zu schützen.

Anwendung der Kinderschutzrichtlinie bei INTEGRA Filder e.V.

INTEGRA Filder e.V. achtet die Rechte von Kindern und Jugendlichen auch in virtuellen Angeboten und Onlinedarstellungen im Internet und in sozialen Medien. Mitarbeitende, die Filme oder Fotos machen, die als Material für die Kommunikation der Organisation verwendet werden, haben folgende Regeln zu befolgen:

  • Bitten Sie jemanden um Erlaubnis, bevor Sie ihn oder sie fotografieren oder filmen. Wenn diese Person minderjährig ist, ist die Erlaubnis eines Elternteils oder eines Betreuenden erforderlich. Die Mitarbeitenden sollten erklären, wie die Bilder und Filme verwendet werden sollen.
  • Halten Sie sich an die örtliche Gesetzgebung zur Reproduktion von Personenbildern und an die örtlichen Gepflogenheiten, bevor Sie jemanden aufnehmen, filmen und fotografieren.
  • Stellen Sie sicher, dass Menschen mit Würde und Respekt dargestellt werden. Wenn es sich um Minderjährige handelt, sollten Bilder und Filme keine sexuellen Anspielungen oder irgendeine Form der Ausbeutung von leidenden Kindern oder irgendetwas, das als beleidigend angesehen werden könnte, enthalten.
  • Es dürfen keine persönlichen Details außer Name, Alter und Herkunftsland preisgegeben werden. Die abgebildete Person muss eine weitere Datenweitergabe genehmigen. Dies gilt auch für Dokumente, die per E-Mail verschickt werden.

Die Daten der Kinder werden gemäß Regelung 196/03 und nur mit der vorherigen Zustimmung eines Elternteils oder eines gesetzlichen Vormunds verarbeitet. In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen empfiehlt INTEGRA Filder e.V. allen Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und Freiwilligen folgende Richtlinien:

  • Diskriminieren Sie nicht die ethnische Zugehörigkeit, das Geschlecht, die Sprache, die Religion, die Meinung, die Nationalität, die soziale Klasse, eine etwaige Behinderung oder andere Merkmale von Kindern.
  • Verwenden Sie keine unangemessene, beleidigende, sexuell anspielende, demütigende Sprache und kein demütigendes Verhalten.
  • Beziehen Sie Kinder nicht in irgendeine Form von sexueller Aktivität ein.
  • Wenn möglich, stellen Sie sicher, dass mindestens zwei Erwachsene mit einem Kind arbeiten.
  • Schlafen Sie nicht neben einem Kind, es sei denn, es ist notwendig und mit der Erlaubnis einer Aufsichtsperson.
  • Besuchen Sie ein Kind in seinem eigenen Haus nur wenn dessen Eltern da sind und über den Besuch informiert sind. Laden Sie kein unbegleitetes Kind zu sich nach Hause ein, es sei denn, es besteht die unmittelbare Gefahr einer Verletzung oder eines Schadens.
  • Halten Sie sich an die nationale und lokale Gesetzgebung zur Arbeit mit Kindern, einschließlich des Verbots von Kinderarbeit.
  • Geben Sie Kindern keine körperlichen Strafen.
  • Melden Sie jeden Verdacht, jede Anschuldigung oder jeden Beweis für Kindesmissbrauch oder einen anderen Verstoß.
  • Versuchen Sie nicht, mit einem Minderjährigen, mit dem Sie im Rahmen von INTEGRA Filder e.V. zusammenarbeiten, außerhalb dieses Kontexts Kontakt aufzunehmen oder in Kontakt zu treten.
  • Halten, küssen, kuscheln oder berühren Sie Kinder nicht auf unangemessene Weise.
  • Tun Sie keine Dinge, die Kinder selbst tun sollten, wie z.B. die Toilette benutzen, duschen, sich anziehen usw.
  • Haben Sie keine unangemessenen Körperkontakte.
  • Handeln Sie professionell als Mitglied von INTEGRA Filder e.V., wenn Sie mit Kindern arbeiten, und kümmern Sie sich um sie.
  • Missbrauchen Sie Ihre Position nicht.
  • Melden Sie jegliches sexualisiertes Verhalten.
  • Melden Sie jedes gewalttätige oder unangemessene Verhalten.
  • Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt.
  • Wenn ein Kind begleitet oder betreut werden muss, vergewissern Sie sich, dass Sie dazu berechtigt sind.

Was ist zu tun, wenn etwas passiert oder ein Verdacht besteht?

Berichterstattung und Ermittlungen

Um den Jugendschutz zu gewährleisten, ist es unerlässlich, ein einfaches und transparentes Verfahren zur Meldung potentieller Missbräuche vorzusehen. Daher sollte jede Organisation, die mit Minderjährigen arbeitet, eine Person benennen, die die Verantwortung für die Leitung von Ermittlungen zu potenziellen Missbräuchen von Kindern oder Jugendlichen übernimmt. Das Verfahren sollte klar und leicht zugänglich sein und die Rechte des Minderjährigen garantieren. Auch die Vertraulichkeit sollte gewährleistet sein: Die Identität der Person, die den Bericht erstattet hat, das Thema des Berichts und der/die beschuldigte Missbrauchende sollten nicht veröffentlicht werden, es sei denn, der Fall erscheint vor einem Richter und erfordert eine Zeugenaussage.

Wer kann einen Bericht erstellen? Der Minderjährige, ein Elternteil oder Verwandter, ein Mitarbeiter, ein Freiwilliger, ein Vorstandsmitglied oder ein Kooperationspartner von INTEGRA Filder e.V.

Was kann berichtet werden? Jeder Verdacht auf schädliches Verhalten oder die Sorge um die Sicherheit eines Minderjährigen. Jeder Verstoß gegen diese Richtlinie selbst sollte ebenfalls gemeldet werden.

Im Folgenden sind Beispiele für Verhaltensweisen aufgeführt, die gemeldet werden sollten. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

  • Ein Kind meldet Missbrauch oder bringt Beweise ans Licht, die den Verdacht aufkommen lassen, dass es missbraucht oder ausgebeutet werden könnte.
  • Ein Mitglied des Personals von INTEGRA Filder e.V. oder von Kooperationspartnern oder ein Freiwilliger weiß oder vermutet, dass ein Minderjähriger missbraucht / ausgebeutet wird oder Gefahr läuft, missbraucht / ausgebeutet zu werden.
  • Ein Familienmitglied oder ein Mitglied einer Arbeitsgruppe oder eines Projektes berichtet INTEGRA Filder e.V., ihren Partnern oder einem Freiwilligen, dass ein Minderjähriger missbraucht / ausgebeutet wurde oder Gefahr läuft, missbraucht/ausgebeutet zu werden.
  • Ein Mitglied des Personals von INTEGRA Filder e.V. oder von Kooperationspartnern oder ein Freiwilliger verstößt gegen die Kinderschutzrichtlinie.
  • Ein Mitglied des Personals von INTEGRA Filder e.V. oder von Kooperationspartnern oder ein Freiwilliger missbraucht eine(n) Minderjährige(n), mit dem/r er/sie aufgrund seiner/ihrer Tätigkeit für die Organisation in Kontakt kommt.
  • Ein Mitglied des Personals von INTEGRA Filder e.V. oder von Kooperationspartnern oder ein Freiwilliger missbraucht einen Minderjährigen außerhalb seines Arbeitskontextes, z.B. ein Mitglied seiner eigenen Familie, einen Minderjährigen, mit dem er in Kontakt kommt, oder indem er die Dienste einer minderjährigen Prostituierten in Anspruch nimmt.
  • Ein Minderjähriger, mit dem INTEGRA Filder e.V. oder Kooperationspartner in Kontakt stehen, missbraucht einen anderen Minderjährigen.

Wie sollten Berichte erstellt werden?

Per E-Mail oder schriftliches Dokument, telefonisch, persönlich, per Brief oder auf andere gültige Weise, so dass Minderjährige selbst Berichte einreichen können.

Wem sollte Bericht erstattet werden?

An den/die ernannte(n) Kinderschutzbeauftragte(n) von INTEGRA Filder e.V.

Wie macht man einen Bericht? Wem muss man Bericht erstatten?

Berichte über Fälle von Missbrauch, sexueller Gewalt oder unangemessenem Verhalten durch das Personal von INTEGRA Filder e.V., Ehrenamtlichen oder durch Kooperationspartner müssen schriftlich an info@integra-bildung.de gemeldet werden. Die Meldungen werden anonym behandelt. Der/Die Kinderschutzbeauftragte garantiert, dass er die Sache in die Hand nimmt.

Falls es nicht möglich ist, E-Mail zu benutzen, können Sie den/die Kinderschutzbeauftragte(n) telefonisch kontaktieren.

Alle Meldungen von Minderjährigen können auch informell über die Bezugserwachsenen erfolgen, die die Verantwortung für die Meldung übernehmen müssen.

Definition und Begriffsbestimmung

Die wichtigsten Definitionen sind:

Kind oder Jugendlicher: Diese beiden Begriffe beziehen sich auf Personen bis 18 Jahre.

Misshandlung von Kindern: Eine körperliche Misshandlung kann jede Form des Verhaltens eines Erwachsenen oder eines Gleichaltrigen sein, die einem Kind tatsächlich oder potenziell Schaden zufügt.

Im Gegensatz zu den anderen Formen der Misshandlung handelt es sich bei körperlicher Misshandlung um:

  • Die Unvorhersehbarkeit des Verhaltens: Ein Kind weiß nicht, was Wut und aggressive Reaktionen auslösen kann, so dass es in einem Klima der Unsicherheit lebt.
  • Angriffe aus Wut: Aggressives Verhalten wird durch Wut und den Wunsch verursacht, eine starke Form der Kontrolle über ein Kind auszuüben, so dass Misshandlung proportional zur Wut ist.
  • Angst als eine Form der Kontrolle über das Verhalten eines Kindes: Täter glauben oft, dass ein Kind Angst haben muss, um zu lernen, wie es sich verhalten soll, deshalb neigen sie dazu, es einzuschüchtern, um Gehorsam und Respekt zu bekommen. Leider wird diese Methode einem Kind nichts beibringen, ausser wie es die Schläge vermeiden kann.

Sexueller Missbrauch: Ein sexueller Missbrauch ist der Akt, ein Kind zum Gegenstand sexueller Handlungen zu machen, seien sie körperlich oder nicht, die von Erwachsenen oder Gleichaltrigen verübt werden.

Psychologische Misshandlung: Eine psychologische Misshandlung ist ein wiederholtes Verhalten, das die affektive, kognitive und rationale Entwicklung eines Kindes schädigt und seine eigene Selbstwahrnehmung beeinträchtigt. Sie kann in verschiedenen Formen auftreten und geht normalerweise mit anderen Formen des Missbrauchs einher. Da es nicht offensichtlich ist, kann psychologischer Missbrauch im Gegensatz zu körperlicher Misshandlung schwer zu beweisen und zu messen sein. Es kann ein Eingreifen der Behörden notwendig sein, um ihn zu beweisen. Einige Beispiele für psychologische Misshandlung sind:

  • Vermindern von Selbstwertgefühlt, Erniedrigung, ständig ein Kind kritisieren;
  • sich über ein Kind lustig machen, um seine Persönlichkeit, sein Aussehen oder seine Fähigkeiten zu schmälern;
  • einem Kind das Gefühl zu geben, unzulänglich zu sein und nicht geliebt zu werden;
  • Mobbing eines Kindes;
  • ein Kind der Misshandlung durch andere Menschen auszusetzen, zum Beispiel durch Eltern, Geschwister oder sogar Haustiere.

Vernachlässigung und Nachlässigkeit: Vernachlässigung oder Nachlässigkeit ist die Haltung eines Elternteils oder eines Erziehungsberechtigten, der den materiellen und emotionalen Bedürfnissen seines eigenen Kindes nicht genügend Aufmerksamkeit schenkt, obwohl keine wirtschaftlichen Hindernisse ihn daran hindern, dies nicht zu tun.

Dies ist dann der Fall, wenn ein Elternteil oder ein Erziehungsberechtigter nicht in der Lage ist, sein eigenes Kind vor potenziellen Risiken zu schützen, und er/sie nicht in der Lage ist, grundlegende Betreuungsleistungen wie Gesundheitsfürsorge, Bildung oder eine angemessene emotionale Entwicklung zu gewährleisten und bereitzustellen, und das Kind infolgedessen körperlichen oder emotionalen Verletzungen ausgesetzt ist.

Ausbeutung: Die Ausbeutung von Kindern besteht darin, sie zum Vorteil oder zum Nutzen Dritter zu benutzen. Diese Art von Aktivitäten setzen ein Kind einer unfairen, grausamen und gefährlichen Behandlung aus und gefährden seine emotionale, soziale und moralische Entwicklung sowie seine physische und psychische Gesundheit.
Es gibt zwei Arten der Ausbeutung:

  • Sexuelle Ausbeutung von Kindern ist jede Tätigkeit, die von einer Person in einer Machtposition ausgeübt wird, die das Vertrauen und die Verletzlichkeit des Kindes ausnutzt, um sich sexuelle Lust zu verschaffen und daraus wirtschaftlichen, sozialen oder politischen Gewinn zu ziehen. In diesem Fall wird ein Kind zu einem sexuellen und kommerziellen Objekt und wird in beiden Sinnen ausgebeutet. Einige Beispiele sind Kinderprostitution, Kinderhandel zum Zwecke des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung, Kinderpornographie und sexuelle Sklaverei. Bei der wirtschaftlichen Ausbeutung von Kindern geht es darum, Kinder für gefährliche Arbeiten zu beschäftigen, die ihre physische und psychische Gesundheit gefährden und ihr Recht auf Bildung und medizinische Versorgung sowie auf eine Familie gefährden könnten.
  • Wirtschaftliche Ausbeutung liegt vor, wenn jemand Gewinne aus der Produktion, der Verteilung und dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen erzielt, die wirtschaftliche Auswirkungen auf eine soziale Einheit haben, die der Staat, eine lokale Gemeinschaft oder eine Familie sein kann. Einige Beispiele sind: Ausbeutung durch Kinderarbeit, Rekrutierung von Kindern für das Militär, Kindersklaverei, der Einsatz von Kindern für kriminelle Handlungen, einschließlich Drogenhandel, und ihre Beschäftigung für gefährliche Jobs.

Schaden: Ein Schaden stellt alle Folgen von Ausbeutung, Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung dar, die die physische, psychische, verhaltensmäßige und emotionale Entwicklung eines Kindes, seine Gesundheit, seine sozialen Beziehungen, sein Recht auf Bildung und seine Ambitionen beeinträchtigen.

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